This web uses cookies to keep track of visits in an anonymous way. We don't collect personal data, track your activities nor send any information to a third party

Unsere Antwort ist das friedliche Gebet !

13-FEBRUARY • ALL •

PRESS RELEASE

In der am 14. Februar 2024 beginnenden christlichen Fastenzeit werden
wieder bis zum 24. März 2024 zehntausende Menschen weltweit im Rahmen der ökumenischen Gebetsinitiative “40 Tage für das Leben" auf der ganzen Welt öffentlich für das Leben beten und fasten.

Die Teilnehmer beten zu Gott, dass schwangere Frauen ihre Kinder zur Welt bringen anstatt sie abzutreiben. Die Gebete finden wieder in München und Stuttgart vor Abtreibungskliniken und in Pforzheim, Stuttgart, Passau und Frankfurt am Main vor der Abtreibungsorganisation pro familia statt.

Die Gebete sind stets friedlich und rechtmäßig. Der kürzlich von der grünen Familienministerin Lisa Paus in den Medien erhobene Vorwurf, die Kundgebungen seien eine Gefahr für schwangere Frauen, entspricht nicht der Wahrheit. Bisher gab es bei diesen Kundgebungen keinen einzigen Vorfall, bei dem schwangere Frauen aktiv angesprochen, belästigt oder anderweitig bedrängt worden wären. Dies ist den Behörden, der Polizei und den Gerichten bekannt und insoweit aktenkundig. Daher hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im vergangenen Jahr ein pauschales Gebets- und Versammlungsverbot in Ruf- und Sichtweite um die pro familia in Pforzheim für rechtswidrig erklärt, weil es unverhältnismäßig in das Recht auf Versammlungsfreiheit der betenden Menschen eingreift.1 

Unter Berücksichtigung dieser aktuellen Gerichtsentscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts wären Bannmeilen um Abtreibungsorganisationen und Abtreibungkliniken - so wie es in dem Gesetzentwurf vom 24. Januar 2024 zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vorgesehen ist - unzulässig. Insoweit ist dieses Gesetzesvorhaben zumindest in seiner jetzigen Fassung zum Scheitern verurteilt, da es sehenden Auges die geltende Sach- und Rechtslage ignoriert. 

Dieses Gesetzesvorhaben stellt die Grundsätze des deutschen Versammlungsrechts in Frage und ist mit einer freien und toleranten Gesellschaftsordnung nicht vereinbar.2

Die Vorwürfe, die von Familienministerin Lisa Paus gegenüber friedlich betenden Personen, bei denen es sich in der Regel um Christinnen mit Migrationshintergrund handelt, erhoben werden, sind bewusst irreführend und dienen dazu, eine christliche Minderheit öffentlich zu diskreditieren und zu kriminalisieren. Dabei nimmt die Ministerin bewusst in Kauf, dass diese Gebetsversammlungen erneut zum Ziel extremistischer Angriffe werden, wie es in der Vergangenheit bereits mehrfach der Fall war.3

In Frankfurt am Main konnten diese Gebetsversammlungen jahrelang oft nur unter Polizeischutz stattfinden.

Auch in Anbetracht dieser diskriminierenden und intoleranten Haltung gegenüber öffentlichen und friedlichen Gebetsversammlungen, bleibt unsere Antwort das friedliche Gebet. Wir laden daher alle Menschen guten und friedlichen Willens ein, sich unserem Gebetsanliegen “40 Tage für das Leben” anzuschließen, entweder vor Abtreibungskliniken, zu Hause oder in Kirchen.

Wir wünschen eine gesegnete und besinnliche Fastenzeit! 

 

Frankfurt am Main, den 13. Februar 2024

Tomislav Čunović, Rechtsanwalt, Geschäftsführer 40 Days for Life International


Fußnoten

1 BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2024 - 6 B 33.22, https://www.bverwg.de/de/230523B6B33.22.0
2 https://www.lifesitenews.com/news/german-govt-plans-to-restrict-pro-life-activism-in-front-of-abortion-facilities/
3 https://www.idea.de/spektrum/drei-linksextreme-angriffe-auf-christliche-lebensrechtler

FOLGEN SIE UNS IN SOZIALEN NETZWERKEN