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Rechtsabteilung

Wir arbeiten mit einem internationalen Anwaltsnetzwerk zusammen, um die freie Meinungsäußerung, die Religionsfreiheit und das Recht auf Leben zu verteidigen.

Weitere Informationen folgen bald!

Öffentliche Anhörung im Bundestag Mai 2024

Öffentliche Anhörung im Bundestag Mai 2024
Deutscher Bundestag - Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 13. Mai 2024

Guten Tag! Mein Name ist Tomislav Čunović, ich bin Rechtsanwalt und Of Counsel des Institute of Law and Justice und Geschaeftsfuehrer von 40 Days for Life International. Ich bin Parteilos.

„Meine Damen und Herren, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen.“

Dieser Satz wird Voltaire zugeschrieben und er trifft den Kern des hier im Raum stehenden Problems wohl sehr gut.

Vorliegend geht es nicht darum, wie man inhaltlich zum Thema Abtreibung steht - pro life oder pro choice -, sondern ob man seine Meinung zu diesem Thema überhaupt noch frei äußern kann.

Der vorliegende Gesetzentwurf zur Aenderung des Schwangerschasftkonfliktgesetzes ist nicht praxistauglich, wird zu mehr Rechtsunsicherheit fuehren und weitere rechtliche Konflikte sind vorprogrammiert. Ein Verstoss gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, ein Verstoss gegen das Verbot von Einzelfallgesetzen und insbesondere ein unverhaeltnismaessiger Eingriff in das Versammlungsrecht aufgrund einer nicht erforderlichen Abstandsregelung von 100 Metern liegen nahe.

Weder das friedliche Gebet, noch das im beiderseitigen Einverständnis stattfindende Gespräch zwischen einer schwangeren Frau und einer Gehsteigberaterin stellen eine aufdringliche oder nötigende Situation dar und koennen daher nicht verboten werden. Das geben unsere Gesetze nicht her.

Das Bundesverfassungsgericht stellt sehr hohe Anforderungen an die Einschraenkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit.

Das Problem vorliegend sind daher in Wahrheit nicht friedliche Lebensrechtler, sondern die politischen Eliten, welche sich von der Abtreibungslobby vor den Karren spannen lassen und aus ideologischen Gruenden weder die geltende Rechtslage noch die in dieser Sache ergangene Rechtsprechung akzeptieren moechten. Stattdessen sollen friedliche und christliche motivierte Lebensrechtler per Gesetz unter Generalverdacht gestell werden und kriminalisiert werden. Das ist verfassungswidrig.

Das meschliche Leben und die menschliche Wuerde sind die heochsten Rechtsgueter unserer Verfassung und dem Staat kommt die Aufgabe zu das Leben und die Wuerde jedes ungeborenen Menschen zu schuetzen. Die menschliche Wuerde ist nicht verhandelbar und haengt weder vom Zeitgeist noch von parlamentarischen Mehrheiten ab. Das sollten Sie aus der Deutschen Geschichte gelernt haben.

Menschen denen das Leben eines ungeborenen Kindes ein Gebetsanliegen ist, versammeln sich vor der pro familia um friedlich zu beten. Hiermit tun sie etwas was zur christlichen Tradition gehört. Für jemanden der in Todesgefahr ist bzw. für jemanden der sterben wird zu beten. Ein Verhalten welches verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Versammlungsfreiheit bedeutet naemlich, dass der Grundrechtsträger frei über Ort, Inhalt, Zeit und Art der Versammlung bestimmen kann, solange die Versammlung friedlich stattfindet. Und das ist hier der Fall.

Die Gerichte konnten in dem Frankfurter und Pforzheimer Fall keine Belaestigungen feststellen. Das BVerwG hat insoweit letztes Jahr in dritter Istanz festgestellt, dass pauschale Verbote von Gebetsversammlungen vor Beratungstellen unzulaessig sind und dass es einen absoluten Konfrontationsschutz einer schwangeren Frau mit dem Versammlungsthema nicht gibt.

Auch in Bezug auf Versammlungen oder Gebetsprozessionen in anderen Staetden liegen den Behoerden keine Informationen zu Belaestigungen vor. Dass musste auch die Bundesregierung auf Anfrage einraeumen.

Fakt ist daher, es besteht ueberhaupt kein Regelungsbedarf fuer dieses Gesetz. Die geltende Rechtslage reicht daher vollkommen aus um die Rechte aller Beteiligten zu schuetzen. Ich habe mit Voltaire begonnen und werde mit Montesquieu schliessen: “Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann es ist es notwendig, kein Gesetz zu machen!”

Vielen Dank fuer Ihre Aufmerksamkeit!

 

Vollständige Version der Anhörung im Bundestag

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