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Angriff auf eine friedliche Gebetsversammlung in Frankfurt am Main

04-MARCH • Deutschland • Frankfurt

PRESS RELEASE

Am vergangen Freitag, den 1.3.2024, wurde eine friedliche und rechtmäßig abgehaltene Gebetsversammlung von „40 Tage für das Leben“ vor der pro familia (IPPF) in Frankfurt am Main von ca. 20 Personen aus dem linksextremen Milieu beim Rosenkranzgebet massiv gestört und die Teilnehmer bedroht und beleidigt. 

Die kleine Gruppe von betenden Personen befand sich in dem ihr vom Ordnungsamt der Stadt Frankfurt für diese Versammlung zugewiesenen Bereich, d.h. in einem sicheren Abstand in ca. 30 -35 Meter zu der Beratungsstelle der pro familia am Frankfurter Palmengarten. Hierdurch ist gewährleistet, dass die Beratungsstelle für schwangere Frauen frei zugänglich ist, d.h. dass schwangere Frauen nicht an den betenden Personen vorbeilaufen müssen um in die Beratungsstelle zu gelangen und es zu keinem direkten Kontakt kommt. Obwohl hiermit sowohl das Versammlungsrecht der Versammlungsteilnehmer als auch die Privatsphäre der schwangeren Frauen, die die Beratungsstelle aufsuchen, in einen verhältnismäßigen und rechtmäßigen Ausgleich gebracht worden sind, so, wie es von den Gerichten gefordert wird1, wollen sich mit dieser Verfassungskonformen Lösung und Rechtslage2 weder die Abtreibungslobby (pro familia bzw. IPPF) noch die ihr wohlgesinnten politischen Eliten abfinden.

Immer wieder wird von diesen Kreisen wider besseren Wissens und ohne Beweise vorlegen zu können, medial die Behauptung aufgestellt, dass von betenden Personen in der Nähe einer Beratungsstelle eine Gefahr für schwangere Frauen ausgehen würde3.  In Wirklichkeit geht von diesen betenden Menschen aber keine Gefahr aus, sondern man versucht sie mundtot zu machen, weil sie es wagen sich durch öffentliches Gebet für das verfassungsrechtlich garantierte Lebensrecht gezeugter und ungeborener Kinder einzusetzen4.

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Gebetsteilnehmer der Frankfurter Mahnwache

Es ist das öffentliche Christliche Zeugnis für das Leben mit welchem die Abtreibungslobby und die ihr wohlgesinnten politischen Eliten offensichtlich ein Problem haben.  Sie möchten das Christliche Gewissen, dass uns an das Göttliche Gebot „Du sollst nicht töten“ erinnert, zum Schweigen bringen. Es ist daher besonders wichtig zu verstehen, dass sich die in der Nähe von Beratungsstellen oder Abtreibungseinrichtungen betenden Personen vollkommen friedlich und rechtskonform verhalten. Ihre Gegner greifen jedoch neben den irreführenden medialen Hetzkampagnen immer wieder auch zu Gewalt, Nötigung, Bedrohung und Einschüchterung gegen Personen und Sachen, um ihre Ziele zu erreichen5.

Ausgerechnet am international Weltgebetstag für Frieden, d.h. am vergangenen Freitag (1.3.2024), kam es in Frankfurt am Main mal wieder zu unschönen Szenen als eine Gruppe von betenden Personen aus einer Gruppe von ca. 20 Extremisten heraus massiv gestört und bedroht wurde.

Nachdem die Gebetsversammlung auch nach Androhung körperlicher Gewalt nicht weichen wollte und die gerufene Polizei auch nach 10 Minuten noch nicht da war, gingen einige Störer dazu über den Teilnehmern der Gebetsversammlung immer näher zu treten, ihnen ins Gesicht zu schreien, sie zu schikanieren, zu verhöhnen und zu beleidigen, zu provozieren und durch das aggressive Auftreten mit übergezogenen Kapuzen, einzuschüchtern. Während die Gebetsteilnehmer mit ihren Rosenkränzen in den Händen betend standhaft blieben, karrten die Störer Mülltonnen, E-Scooter und massive Holzpaletten von einer naheliegenden Baustelle heran und türmten diese in unmittelbarer Nähe vor den betenden Personen in Mannshöhe auf, um ihrer Drohung weiteren Ausdruck zu verleihen und die Teilnehmer der Vigil zum Verlassen ihres Standortes zu nötigen.

Durch dieses aggressive Auftreten fühlten sich insbesondere die weiblichen Teilnehmer der Gebetsversammlung stark eingeschüchtert und bedroht und wichen schließlich langsam zurück. Zumindest einer der Angreifer war einer Teilnehmerin der Vigil bereits bekannt, da er sich während der im Herbst 2023 stattfindenden Vigil am gleichen Ort, vor mehrere weiblichen Teilnehmern und einem Kind entblößt hatte und sein nacktes Hinterteil gezeigt hat.

Obwohl der Notruf unmittelbar und mehrfach nach Beginn und im Laufe der Störungen abgesetzt wurde, brauchte die Polizei – die sich bisher immer professionell verhalten hatte - ca. 20 Minuten bis zu ihrem Eintreffen. Beim Erblicken der Polizei ließen die Störer zwar von den Betenden ab und entfernten sich, rotteten sich dann aber vor dem Eingang der pro familia wieder zusammen. Anstatt den Sachverhalt zu klären und die notwendigen polizeilichen Maßnahmen gegen die Störer und die Verdächtigen zu ergreifen, wurden die Opfer durch die Polizei zur Ruhe ermahnt und aufgefordert die Barrikaden wegzuräumen.

Die Verdächtigen die sich nach wie vor in unmittelbarer Nähe aufhielten konnten hingegen unbehelligt mit ihrer störenden Performance und lauter Musik weitermachen, so als ob nichts geschehen wäre. Obwohl hier der Verdacht von Nötigung, Bedrohung, Volksverhetzung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Diebstahl und Störung und Vereitelung einer nicht verbotenen Versammlung im Raum steht, mehrere aussagebereite Zeugen vor Ort waren und Videoaufzeichnungen vorlagen, weigerten sich die eingetroffenen Polizeibeamten auch nach mehrfa-cher höflicher Bitte durch die zuständige Versammlungsleiterin eine Strafanzeige  bzw. die Personalien der sich noch in unmittelbarer Nähe befindenden Störer und Verdächtigen aufzunehmen.

Anhand der Zeugenaussagen und Videoaufzeichnungen wäre es ein Einfaches gewesen die Verdächtigen umgehend zu identifizieren, deren Personalien aufzunehmen und die notwendigen rechtlichen Maßnahmen einzuleiten. Dies wurde jedoch im schroffen Ton von der Polizei abgelehnt u.A. mit der absurden Begründung, dass die Versammlungsleiterin über unzureichende Deutschkenntnisse verfügen würde.

Die Polizei lehnte insbesondere auch das Gespräch mit einem spontan per Telefon zugeschalteten Rechtsanwalt ab, mit dem Hinweis, wenn der Rechtsanwalt was wolle, dann solle er doch vorbeikommen.  Mindestens eine Teilnehmerin der Gebetsversammlung berichtete von großer Angst und Panik während des Angriffs, welche sich noch verstärkt hatte, als sie feststellen musste, dass ihr Seitens der Polizei kein Gehör geschenkt wurde.

Wir verurteilen diesen feigen Akt der Aggression und Intoleranz gegen eine friedliche und rechtmäßig stattfindende Christliche Gebetsversammlung und fordern die zuständigen Behörden zur Lückenlosen Aufklärung dieser Vorfälle und zur Sanktionierung der Täter auf.

Frankfurt am Main, 3.3.2024

Tomislav Čunović, Rechtsanwalt, Executive Director 40 Days for Life International


NOTES:

1.- Klage gegen Einschränkungen der Versammlungsfreiheit vor der pro familia Beratungsstelle in Frankfurt war erfolgreich. , https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/40-taegige-gebetswache ;
Gebetsmahnwachen dürfen gegenüber der Beratungsstelle von pro familia stattfinden, https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/40-taegige-gebetswache-0 

2.- 40-tägige Versammlung zum Schutz des ungeborenen Lebens vor einer Beratungsstelle nach dem Schwanger-schaftskonfliktgesetz zulässig, https://www.bverwg.de/de/230523B6B33.22.0 

3.- German gov’t moves to restrict pro-life activism in front of abortion facilities, https://www.lifesitenews.com/news/german-govt-plans-to-restrict-pro-life-activism-in-front-of-abortion-facilities/ 

4.- Unsere Antwort ist das friedliche Gebet,  https://40daysforlifeinternational.com/de/jm/sec/nachricht/id/unsere-antwort-ist-das-friedliche-gebet 

5.- Drei linksextreme Angriffe auf christliche Lebensrechtler , https://www.idea.de/spektrum/drei-linksextreme-angriffe-auf-christliche-lebensrechtler

 

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