Das Europäische Parlament fördert die Kultur des Todes und fordert die Anerkennung der Option, Ungeborene zu töten, als fundamentales europäisches Recht.
15-APRIL • ALL •
Mit 336 Stimmen dafür und 136 dagegen forderte das Europäische Parlament am letzten Donnerstag, den 11. April 2024, die europäischen Institutionen dazu auf, dieses sogenannte „Recht“ auf Abtreibung in die Grundrechte aufzunehmen. Damit verstärkt es seine erklärte Missachtung der am meisten gefährdeten Europäer, jener, die keine Stimme oder Wahl haben, nicht gewollt sind oder eine Art von Behinderung haben, während sie sich noch im Mutterleib befinden. Gleichzeitig gewährt es den Müttern die Lizenz, das Leben ihrer Kinder zu beenden, indem es dieses Verbrechen, das als „Schwangerschaftsabbruch“ umbenannt wurde, als „Recht“ bezeichnet.
40 Tage für das Leben International verurteilt diesen gesetzgeberischen Drift vehement und ruft Europäer und die gesamte internationale Gemeinschaft dazu auf, für die Ausrottung der Abtreibung und für die Bekehrung all jener zu beten, die auf die eine oder andere Weise die Abtreibung unterstützen oder damit zusammenarbeiten. Mehr denn je wird die Unvernunft eines Teils der politischen Klasse spürbar, die mit einem geistigen und kulturellen Kampf begegnet werden muss.
Die Maßnahme bedeutet ein tieferes Eintauchen in den progressiven Selbstmord der europäischen Gesellschaft, die bereits die niedrigsten Geburtenraten ihrer Geschichte verzeichnet und zunehmend auf Einwanderer angewiesen ist, um den Arbeitsmarkt zu decken.
Zudem wird versucht, zivile und religiöse Lebensschutzvereinigungen zum Schweigen zu bringen, indem ihre Redefreiheit zensiert wird. Es handelt sich nicht nur um einen Frontalangriff auf das Leben als Geschenk, sondern auf die grundlegendsten Bürgerrechte. Es ist ein Angriff gegen die Demokratie selbst. Freiheit wird genau dafür eingesetzt, um sie zu unterdrücken.
Vernunft und universelle Werte haben aufgehört, das Entscheidungskriterium im Europäischen Parlament zu sein. Es ist allgemein bekannt, dass die Bezeichnung der Abtreibung als „Recht“ unvereinbar mit dem Recht auf Leben ist, das allen anderen vorausgeht und überlegen ist, unvereinbar mit der Wissenschaft, die zweifelsfrei bestätigt, dass menschliches Leben bei der Empfängnis beginnt, und ebenso unvereinbar mit Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung (da es schutzbedürftige Menschen, die nicht gewollt sind, die eine Behinderung haben könnten oder die einfach aus irgendeinem subjektiven Grund abgelehnt werden, zusätzlich schutzlos stellt).
Diese Resolution ignoriert auf unmenschliche Weise das Leiden und die Folter, denen Föten im Mutterleib ausgesetzt sind, wenn sie abgetrieben werden. Und sie tut dies unterstützt durch die verschleiernde Terminologie, die vom internationalen Abtreibungswesen mit den „sexuellen und reproduktiven Rechten“ geschaffen wurde, um den Akt des „gewaltsamen Tötens eines ungeborenen Babys“ als Mitgefühl zu tarnen.
Die Resolution des Europäischen Parlaments hat keine sofortige Anwendung, da eine Änderung der Grundrechte die Einstimmigkeit der Mitgliedsländer erfordern würde, und es gibt immer noch 3 (mindestens Ungarn, Malta und Polen), die nicht bereit zu sein scheinen, dies zu erleichtern, trotz finanzieller Druckmittel und Strafen. Sie wird jedoch dazu verwendet, die pro-abtreibungspolitische Rhetorik in nationalen Gesetzgebungen zu verstärken, auch wenn sie internationale Verträge und verbindliche Abkommen verletzen und nicht einhalten.
Das polnische juristische Institut ORDO IURIS hat in einem Dokument, das kurz vor der Abstimmung veröffentlicht wurde, die eklatanten Widersprüche dieser Resolution hervorgehoben:
- Das vermeintliche „Recht auf Abtreibung“ ist in keiner verbindlichen internationalen Gesetzgebung vorhanden.
- Zahlreiche Länder haben sich gegen die Annahme der sogenannten „sexuellen und reproduktiven Rechte“ ausgesprochen, die nichts anderes sind als ein weiteres Euphemismus, um das Geschäft mit der Abtreibung oder der Eugenik zu verbergen, ohne eine echte rechtliche Grundlage.
- Selbst internationale Verträge, wie der von der Internationalen Konferenz von Kairo im Jahr 1994 hervorgegangene, behaupten, dass Abtreibung nicht als Methode der Familienplanung gefördert werden darf und dass die Staaten handeln müssen, um sie so weit wie möglich zu begrenzen.
- Die Europäische Union hat keine Zuständigkeit für die Gesundheitspolitik, die den Mitgliedstaaten zusteht (Artikel 6 und 168 des Vertrags über die EU). Es ist daher inakzeptabel, die Staaten in dieser Angelegenheit unter Druck zu setzen.
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat niemals den Umfang von Artikel 2 eingeschränkt noch die Ungeborenen ungeschützt gelassen.
- Das Recht auf Gewissensfreiheit bleibt ein fundamentales Recht, das aus der Freiheit des Gewissens und der Religion abgeleitet wird und durch verschiedene nationale Verfassungen und durch die Konvention zum Schutz der Grundrechte und Freiheiten geschützt ist.
Es ist nicht das erste Mal, dass das EP für die Abtreibung stimmt. Die vorherigen Male führten zu keiner effektiven Änderung der Gesetzgebung auf europäischer Ebene.
Es ist auffällig, dass die Pressemitteilung des EP die Rhetorik der linken Gruppen, ihre neolinguistischen Konzepte und Euphemismen verwendet und die Haltung der dagegen stimmenden Abgeordneten ignoriert. Eigentlich sollte das Pressebüro des EP neutral über Resolutionen berichten und nicht als Sender von Pro-Abtreibungspropaganda oder der politischen Parteien, die sie verbreiten, agieren.
Case Beatriz vs. El Salvador: The IACHR Confirms There Is No Right to Abortion
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