40 Days for Life bei Anhörung im Deutschen Bundestag
16-MAY • Deutschland •
Mit diesen klaren Worten kommentierte Tomislav Čunović, Frankfurter Rechtsanwalt, Executive Director von 40 Days for Life International und Of Counsel des amerikanischen Institute of Law and Justice den Entwurf der Bundesregierung während einer Expertenanhörung im Deutschen Bundestag. Das Eingangsstatement ist hier abrufbar.
Am Montag, den 13 Mai 2024 kam eine Expertenrunde aus insgesamt 12 Experten und Vertretern aller im deutschen Bundestag vertretenen Parteien in Berlin zusammen. Gegenstand der Anhörung waren die Stellungnahmen der verschiedenen Experten zu dem Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung mit welcher die Präsenz und Aktivitaeten von Lebensrechtlern in einem Umkreis von 100 Metern um Schwangerschaftsberatungsstellen und Abtreibungskliniken massive eingeschränkt bzw. sogar komplett verboten werden soll und Verstöße mit bis zu 5.000 EURO Bußgeld geahndet werden sollen.
Čunovič stellte klar, dass dieser Gesetzentwurf gleich in mehrfacher Hinsicht gegen elementare Grundsätze des deutschen Verfassungsrechts verstösse und in unverhältnismäßiger Form die Versammlungsfreiheit von friedlichen Lebensrechtlern beschränke.
Das Wesentliche an der Versammlungsfreiheit sei nämlich, dass sie jedem das Recht einräume, selbst über Ort, Zeit, Inhalt und Art der Versammlung bestimmen zu können, solange dies friedlich geschehe. Und das sei hier der Fall.
Insbesondere wies Čunović darauf hin, dass die hier im Raum stehenden Fragen bereits in mehreren Gerichtsverfahren bis in die dritte Instanz geklärt worden seien und hierbei festgestellt worden sei, dass von den friedlich betenden 40 Days for Life Kampagnen niemals eine Gefahr ausging.
Insoweit ist insbesondere die Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts – nämlich des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig - vom 23. Mai 2023 (Aktenzeichen: BVerwG 6 B 33.22) von Belang, in welcher klargestellt wurde, dass das pauschale Verbot von Gebietsversammlungen vor Abtreibungskliniken unzulässig sei und dass sich eine schwangere Frau auf dem Weg zur Beratungsstelle nicht auf einen absoluten Konfrontationsschutz mit dem Versammlungsthema berufen könne.
Čunović betonte: Nicht die friedlichen Lebensrechtler seien in Wahrheit das Problem, sondern die politische Elite, welche sich von der Abtreibungslobby vor den Karren spannen lasse und aus ideologischen Gründen weder die geltende Rechtslage noch die in dieser Sache ergangene Rechtsprechung akzeptieren wolle. Stattdessen sollten friedliche und christlich motivierte Lebensrechtler per Gesetz unter Generalverdacht gestellt und kriminalisiert werden.
In der anschließenden Fragerunde bestätigte Čunović erneut, dass von den friedlich betenden Lebensrechtlern keine Gefahren ausgingen und dass die gegenteiligen Behauptungen seitens der pro familia vor Gericht mehrfach widerlegt worden seien.
Auf einen rechtlichen Interessenskonflikt der pro familia angesprochen, stellte Čunović ferner klar, dass pro familia aufgrund ihrer unternehmerischen Verflechtung mit den vier grossen pro familia Abtreibungszentren und der weltweit agierenden Abtreibungsorganisation International Planned Parenthood Federation einen massiven Interessenskonflikt im Sinne des § 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes habe, denn diese Vorschrift besage, dass eine Beratungstelle als solche nicht anerkannt werden koenne, wenn sie organisatorisch oder wirtschaftlich mit einer Einrichtung in welcher Abtreibungen durchgefuehrt werden, derart verbunden sei, dass ein finanzielles Interesse an Abtreibungen nicht auszuschliessen sei. Es ist nun an der pro familia diesen Verdacht auszuräumen, andernfalls könnte ihr die staatliche Anerkennung und die staatliche Finanzierung entzogen werden. Čunović forderte die anwesenden Abgeordneten und Experten auf, diesen Hinweis ernst zu nehmen und ihm nachzugehen.
Im Ergebnis gab es auch von mindestens zwei anderen Rechtsexperten vernichtende Kritik an dem Gesetzesvorhaben. Insbesondere stellte der renommierte Staatsrechtler der Universität Bonn Professor Dr. Hillgruber u.a. fest, dass der Bundesregierung schon die Gesetzgebungskompetenz für dieses Vorhaben fehlte. Der überwiegende Teil der Experten stand dem Gesetzesvorhaben jedoch unkritisch bis wohlwollend gegenüber und ist bereit, die Axt an das deutsche Versammlungsrecht zu legen.
Zu erwähnen bleibt, dass die pro familia Vertreterin während der Anhörung zwar den Vorwurf der Belästigungen immer wieder wiederholt hat, aber keinen einzigen Fall einer solchen vermeintlichen Belästigung benennen konnte.
Noch klarer war die Aussage der Vertreterin von der Organisation donum vitae, welche ebenfalls ca. 200 Schwangerschaftsberatungsstellen in Deutschland betreibt. Sie berichtete, dass in den letzten Jahren vor den Beratungsstellen von donum vitae kein einziger Fall von Belästigung von schwangeren Frauen aufgetreten sei.
Hiernach dürfte wohl feststehen, dass es keine Belästigungen gab und gibt und alles nur auf den manipulativen Aussagen der pro familia basierte.
Dies dürfte dann auch das Ende des Gesetzesentwurfs in dieser Form sein, denn ein solches Gesetz, selbst wenn es beschlossen wird, wird vor den Gerichten keinen Bestand haben können.
Die Anhörung kann in voller Länge auf der Webseite des Deutschen Bundestages abgerufen werden. Dort ist auch die Stellungnahme der 12 Experten veröffentlicht worden.
Wir werden vor diesem Hintergrund zeitnah auch noch einmal ausführlich auf die einzelnen Stellungnahmen der Experten eingehen. Bleiben Sie dran.
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